Heiraten in Zeiten von Corona und danach
Die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus erfordern Ihre und unsere sehr flexible Handhabung in Bezug auf die mögliche Gästezahl bei einer Trauung. Die zulässige Personenzahl finden Sie tagesaktuell unter dem Link. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit bis zu Ihrem Hochzeitstag als aktuelle Information.
Während der Trauungszeremonie sind die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregel unbedingt einzuhalten. Das gilt (leider) auch für Glückwünsche zum Ja-Wort.
Außerhalb der Gebäude gelten die allgemeinen Regeln der Kontaktbeschränkungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung. Machen Sie bitte unbedingt im Vorfeld mögliche Gäste nach Ihrer Trauung darauf aufmerksam und verzichten Sie bitte auf die persönlichen Glückwünsche in Präsenz durch weitere Verwandte und Freunde vor dem Trauungsstandort.
Für die Zukunft erhoffen wir uns wieder eine Rückkehr zu mehr oder zumindest größerer Normalität. Es sind deshalb auch bereits jetzt wieder Termine an allen Trauorten reservierbar. In Abhängigkeit der Entwicklung rund um das Corona-Virus und der damit eventuell dann verbundenen Einschränkungen und Beschränkungen können wir keine Garantie für das letztendliche Zustandekommen eines Termins und einer avisierten Gästezahl an unseren Standorten geben. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass auch sehr kurzfristig Veränderungen erfolgen können.
Ihr Standesamt Friedrichshafen
Hier können Sie einen Wunschtermin für Ihre Trauung bis zu 12 Monate im Voraus online reservieren. Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin möglich. Sie muss bei dem Standesamt Ihres Wohnortes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) erfolgen. Welche Unterlagen hierfür konkret vorab zu besorgen sind, empfehlen wir, insbesondere bei zu beachtendem ausländischen Recht, bereits im Vorfeld vor Ihrer Buchung bei Ihrem Wohnort-Standesamt zu erfragen.